Der Neufundländer ist - wie viele andere große Rassen - von orthopädischen Erbkrankheiten und Dispositionen betroffen: Hüftgelenksdysplasie, Ellenbogendysplasie und Kreuzbandruptur kommen bei der Rasse häufig vor.

Das internationale Zuchtreglement der FCI und die Zucht-Ordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V., nachstehend „VDH“ genannt, sind für alle Mitglieder des DNK verbindlich. Es darf nur mit reinrassigen, gesunden und wesensfesten Neufundländern gezüchtet werden, die vom VDH/der FCI anerkannte Ahnentafeln oder entsprechende Registrierbescheinigungen haben. Durch die Zucht im Deutschen Neufundländer Klub e. V. (DNK), versuchen wir durch größtmögliche Transparenz und viele Gesundheitsuntersuchungen, gesunde, charakterfeste und langlebige Neufis zu züchten und eine Inzucht zu vermeiden. Der Ahnenverlustkoeffizient bis zur dritten Generation einer Verpaarung darf nicht unter 85 % liegen. Haben Hündinnen zwei Würfe durch Kaiserschnitt geboren, dürfen sie in der Zucht nicht weiter verwendet werden.

Mindest- und Höchstalter der Zuchttiere:
Mindestalter für Hündinnen: 21 Monate beim ersten Deckakt Mindestalter für Rüden: 18 Monate beim ersten Deckakt

Hündinnen dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres nicht mehr belegt werden.

Gesundheitsvoraussetzungen im DNK:
Hüftgelenksdysplasie (HD)
Sämtliche Hunde sind vor der Zuchtverwendung - im Alter von mindestens 18 Monaten - bei dafür geeigneten und entsprechend eingerichteten Röntgeninstituten oder Tierärzten, deren Wahl dem Eigentümer des Hundes überlassen bleibt, auf HD zu röntgen.

Folgende HD-Grade können sich nach Feststellung der "Zentralen Auswertungsstelle" ergeben:
HD-A1 und HD-A2 = frei (kein Hinweis auf HD)
HD-B1 und HD-B2 = Verdacht (Übergangsform)
HD-C1 und HD-C2 = leichte HD
HD-D1 und HD-D2 * Nicht zuchttauglich* = mittlere HD
HD-E1 und HD-E2 * Nicht zuchttauglich* = schwere HD
Verpaarungen von Hunden mit HD-frei und HD-Verdacht sind mit Hunden bis einschließlich HD-leicht zulässig. HD-leicht mit HD-leicht zu verpaaren ist nicht gestattet!
Ellenbogendysplasie (ED) und sonstige Veränderungen in diesem Bereich
Im Alter von mindestens 18 Monaten wird eine Röntgenaufnahme beider Ellenbogenbereiche angefertigt. Folgende ED-Grade können sich nach Feststellung der "Zentralen Auswertungsstelle" ergeben:
ED-frei (normal, 0) = frei (kein Hinweis auf ED)
ED-Grenzfall = Verdacht (Übergangsform)
ED-1 = leichtgradige ED
ED-2 * Nicht zuchttauglich* = mittelgradige ED
ED-3 * Nicht zuchttauglich* = hochgradige ED
Hunde mit den ED-Graden 2 und 3 sind von der Zucht ausgeschlossen. Mit den ED-Graden 0, Grenzfall und 1 darf gezüchtet werden, jedoch darf ED-Grad 1 nur mit ED-Grad 0 verpaart werden. ED-Grenzfall darf mit ED-Grenzfall verpaart werden.
Untersuchung auf Herzfehler
Frühestens im Alter von 18 Monaten wird von einem auf Kardiologie spezialisierten Tierarzt mittels Farbdoppler eine Untersuchung auf Herzfehler durchgeführt, dabei ist der Untersuchungsbogen des DNK zu verwenden. Der Hund darf nicht sediert werden. Es wird empfohlen, diese Untersuchung bei einem Kardiologen des Collegiums Cardiologicum e. V. durchführen zu lassen, deren Untersuchungsbögen werden vom DNK anerkannt.

Durch den Kardiologen festgestellte auffällige Herzbefunde können, nach Rücksprache der Zuchtleitung mit dem untersuchenden Arzt, zum Zuchtausschluss führen.
Cystinurietest
Der Test ist für Nachkommen von Anlageträgern Pflicht. Das Ergebnis ist der Zuchtbuchstelle schriftlich mitzuteilen. Nachkommen von Elterntieren, die bezüglich der Cystinurie "normal" sind, werden ohne Test als "Vater-Mutter-normal" eingetragen. Es dürfen nur folgende Verpaarungen stattfinden: - Cystinurie-normal mit Cystinurie-normal oder - Cystinurie-normal mit Anlageträger